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Kapitel 4: Unsere Unternehmensintegrität  

 

Wir halten uns an die Vorschriften zum Insiderhandel


 
Wie wir bei Nestlé arbeiten

Deine Arbeit bei Nestlé könnte dir Zugang zu vertraulichen Informationen verschaffen, die sich auf den Aktienkurs unseres Unternehmens oder eines anderen Unternehmens auswirken könnten. Dies könnte Fusionen und Übernahmen, Veränderungen in der Geschäftsleitung, neue Produkte, wichtige Gerichtsverfahren oder finanzielle und verkaufsbezogene Ergebnisse umfassen. All dies stellen „Insiderinformationen“ dar, deren Nutzung zum persönlichen Vorteil durch den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gesetzlich verboten ist.

Nestlé verbietet den Kauf und Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren auf der Grundlage potenziell kursrelevanter Informationen, die noch nicht veröffentlicht wurden. Die Nichteinhaltung kann disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen und möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Wie du das in der Praxis umsetzt
  • Halte dich an die Vorschriften zum Insiderhandel und tätige keine Käufe oder Verkäufe von Aktien oder anderen Wertpapieren mit Insiderwissen.
  • Achte darauf, dass interne Informationen geheim bleiben. Die Weitergabe oder Offenlegung von Insiderinformationen an andere Personen ist verboten, da sie diese für Investitionsentscheidungen nutzen könnten.
  • Halte dich an Nestlés Regeln für Sperrfristen. Mitarbeitende, die an der Erstellung und Kommunikation von Jahresabschlüssen und Umsatzzahlen beteiligt sind, müssen die besonderen Vorgaben, die in diesen Berichtsperioden gelten, beherrschen und anwenden.
Prüfe dein Wissen

Frage: Ein:e Kolleg:in bereitet sich darauf vor, eine neue Marke auf den Markt zu bringen, von der ich weiß, dass sie sehr gut ankommen wird. Ich weiß, dass ich selbst keine Aktien kaufen kann, aber kann ich meinerm Ehepartnerin Bescheid geben und ihn ermutigen, Aktien zu kaufen?

Antwort: Ist die Information über die neue Marke noch nicht veröffentlicht, zählt sie als Insiderwissen. Ihre Weitergabe und die Empfehlung zum Aktienkauf könnten als unzulässige Einflussnahme gewertet werden. Dieses Verhalten ist durch das Gesetz untersagt, selbst wenn du keinen eigenen Gewinn daraus erzielst.

 

Frag dich selbst

Falls du nicht sicher bist, ob es sich um Insiderwissen handelt,, stelle dir folgende Frage: 

  • Ist diese Information der Öffentlichkeit unbekannt?
  • Würde ich oder würde eine Investorin diese Informationen als relevant betrachten, wenn es darum geht, ob man Aktien oder andere Wertpapiere kaufen oder verkaufen soll?
  • Falls ja, könnte es sich um Insiderinformationen handeln. 
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Quellen

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